Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig


Christine Grossbötzl,
Kontaktdaten von Christine Grossbötzl
NameChristine Grossbötzl
Telefon+43 7766 24 05-17
Faxnummer+43 7766 2405-15
E-Mail (offiziell)buchhaltung@sigharting.ooe.gv.at
Büro Buchhaltung
Beruf Buchhalterin