Hundeabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt20,00 € jährliche Gebühr pro Hund

Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen drei Tagen zu melden.

Die Meldung hat zu enthalten: Name und Wohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin; Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes; Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat und jener Person, die den Hund davor gehalten hat.

Der Meldung ist ein Sachkundenachweis bzw. eine Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung über eine Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, anzuschließen.

Hebesätze (83 KB) - .PDF